Über die zu veröffentlichte Anzeige schließen Auftraggeber und Thermik Verlag einen Vertrag, den Anzeigenauftrag, ab. Dieser hat schriftlich zu erfolgen, kann aber in Ausnahmefällen auch telefonisch, per E-Mail oder auf dem Faxwege vollzogen werden. Ein Anzeigenauftrag kann eine, aber auch mehrere Anzeigen umfassen.
Die Anzeigen sind bis zum Anzeigenschluss vom Auftraggeber zu buchen, spätestmöglicher Termin zur Anlieferung der Druckunterlagen ist der Druckunterlagenschluss. Anzeigen können bis zum jeweiligen Anzeigenschluss storniert werden. Ergibt sich aufgrund der Stornierung der Anzeige eine Differenz in Bezug auf die gewährten Nachlässe, wird diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. In Auftrag gegebene Sonderinsertionen, Umschlag- sowie Umschlaginnenseiten können nicht storniert werden.
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Der Auftraggeber ist für die Erkennbarkeit als Werbeanzeige und für die Rechtmäßigkeit und inhaltliche Richtigkeit der Anzeige verantwortlich. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich gemacht.
Die Anlieferung der Anzeigen hat digital und druckreif zu erfolgen. Die Vorgaben dafür sind in unseren Mediadaten beschrieben. Ein verbindlicher Ausdruck (farbverbindlicher Proof), ist dem Verlag mit den Druckunterlagen mitzuliefern.
Die Anzeigenplatzierung erfolgt bestmöglich. Ein Anspruch des Auftraggebers auf eine bestimmte Platzierung im Magazin besteht nicht, ausgenommen für Umschlag- und Umschlaginnenseiten.
Der Verlag gewährleistet - abhängig von der Qualität der Druckunterlagen - die für das Magazin übliche Druckqualität.
Bei erheblichen Mängeln, die der Verlag zu vertreten hat, steht dem Auftraggeber eine Minderung des Preises zu. Drucktechnisch bedingte Farbabweichungen gelten nicht als erheblich. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.
Die Anzeigenrechnung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug zu bezahlen. Der Verlag kann Vorauszahlung verlangen und das Erscheinen der Anzeige von der Vorauszahlung und/oder von der Begleichung etwaiger ausständiger Beträge abhängig machen.
Schadenersatzansprüche gegen den Verlag und seine Mitarbeiter sind ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz des Verlages, 4600 Wels, Österreich.